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Mit Verordnung des Wirtschafts- und Finanzministeriums (vom 1. Dezember 2003; Staatliches Amtsblatt vom 10. Dezember 2003) wurde kürzlich der gesetzliche Zinsfuß von bisher 3,0 Prozent auf 2,5 Prozent herabgesetzt. Der neue Zinssatz gilt ab 1. Jänner 2004 für das gesamte Kalenderjahr 2004. Der im ZGB vorgesehene gesetzliche Zinsfuß (Art. 1284 ZGB) kann jährlich innerhalb 15. Dezember durch Veror...
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