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Rom – Die sogenannte Zins- und Lizenzrichtlinie (RL 2003/49/EG) sieht eine Befreiung von Quellensteuern auf die Zahlung von Zinsen und Lizenzgebühren vor, sofern der Nutzungsberechtigte der Zinsen oder Lizenzgebühren ein verbundenes Unternehmen eines anderen Mitgliedstaates ist. Die Mindestbeteiligung muss laut Richtlinie 25 Prozent für eine Mindestdauer von zwei Jahren betragen. Die nationalen Vo...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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