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Durch die freiwillige Berichtigung kann der Steuerpflichtige etwaige Fehler oder Unterlassungen im Nachhinein und innerhalb bestimmter Fristen berichtigen. Man erzielt dadurch eine Verminderung der Strafen. Die Berichtigung ist nur dann möglich, wenn nicht für die betreffende Steuerperiode Erhebungen oder eine Überprüfung begonnen haben oder wenn der Fehler bereits erhoben und der entsprechende Ta...
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