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Rom – Die Einnahmenagentur bestätigt mit einem Erlass (Nr. 70/E vom 23. Oktober 2013) die internen Anweisungen und die Antwort auf eine parlamentarische Anfrage: Die Zinsen für die Ratenzahlung für die Ersatzsteuer auf die Aufwertung des Jahres 2008 betragen als Fixbetrag 3 Prozent (auch wenn die Bestimmung von einem „gesetzlichen Zinsfuß in Höhe von drei Prozent spricht). Aufgrund der unklaren Fo...
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