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Dass Bedarfsgegenstände, die dazu bestimmt sind, in Kontakt mit Lebensmitteln zu treten, keine Stoffe absondern dürfen, die eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen können, haben sowohl die europäische, als auch die italienische Gesetzgebung bereits zu Beginn der Achtzigerjahre festgelegt. Unter anderem wurden damals in einer eigenen Richtlinie Grenzwerte für die Lässigkeit von Blei u...
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