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Rom – Auch Italien macht jetzt Ernst mit der Meldepflicht für die grenzüberschreitende Entsendung von Arbeitnehmern. Mit dem am 27. Juli 2016 in Kraft getretenen GVD Nr. 136/2016 hat sich Italien an die Vorgaben der EU-Richtlinie 2014/67 angepasst. Grund für die Verschärfung der Bestimmung ist der anscheinend sehr hohe Grad von Lohndumping aus bestimmten EU-Ländern und in einigen Wirtschaftssektor...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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