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Rom – Seit Ende April gilt – wie berichtet – das Verfahren der aufgeschobenen MwSt (Iva di cassa). Die Kleinunternehmen und Freiberufler mit einem Jahresumsatz bis zu 200.000 Euro können wahlweise für die ab 28. April 2009 getätigten Umsätze die Entstehung der Steuerschuld bis zum Zeitpunkt der Rechnungsbezahlung aufschieben. Die finanzielle Erleichterung erfordert allerdings einen beachtlichen bü...
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