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Rom - Mit Verordnung des Direktors der Einnahmenagentur (vom 22. Dezember 2010) sind kurz vor Jahresende die Durchführungsbestimmungen zur neuen Kunden- und Lieferantenliste erlassen worden. Die mit der Sommerverordnung 2010 (Art. 21 DL Nr. 78/2010) eingeführte Bestimmung soll den Steuerbetrug im Bereich der MwSt eindämmen (so unter anderem die sogenannten Karussell-Geschäfte) und für den Bereich ...
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