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Rom – Ab 1. Jänner 2016 ist der gesetzliche Zinsfuß von 0,5 Prozent auf 0,2 Prozent herabgesetzt worden (Ministerialverordnung vom 11. Dezember 2015). Diese Änderung wirkt sich auf verschiedene Bereiche aus, unter anderem auf die Berechnung des Fruchtgenusses bzw. des nackten Eigentums.
Die entsprechende Tabelle ist kürzlich mit Wirkung 1. Jänner 2016 angepasst worden (Verordnung des Ministeriums ...
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