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Bozen/Rom – Wer in den Jahren 2009 und/oder 2010 Mitarbeitern Prämien bezahlt hat, für die diese die pauschale Lohnsteuer von zehn Prozent in Anspruch nehmen dürfen, kann mit dem jetzt anstehenden Lohnsteuerausgleich eine Verrechnung vornehmen und Beträge rückerstatten. Wie an dieser Stelle mehrfach berichtet, ist mit dem Gesetz Nr. 191/2009 eine Lohnsteuerreduzierung für bestimmte Lohnelemente ge...
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