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Rom - Bis nächsten Dienstag, 16. Dezember 2008 ist die übliche Saldozahlung für die Kommunale Immobiliensteuer betreffend 2008 zu leisten. Die einzige wesentliche Änderung gegenüber dem Vorjahr betrifft die Hauptwohnungen: Sie sind in der Regel von der Steuer befreit, auch wenn sie Angehö;rigen als Hauptwohnung bereitgestellt werden (vgl. den getrennten Kasten). Die anderen Vorschriften zur Berec...
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