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Rom – Mit der sogenannten Juli-Verordnung (Art. 23 Abs. 21 DL Nr. 98/2011) ist eine Kfz-Sondersteuer auf Pkws mit mehr als 225 kW (ca. 306 PS) eingeführt worden. Die Steuer beträgt 10 Euro für jeden kW über 225 kW. Sie gilt rückwirkend ab 1. Jänner 2011; daraus ergibt sich, dass die Steuer auch für jene Pkws geschuldet ist, welche die ordentliche Kfz-Steuer für 2011 bereits entrichtet haben.
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