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Rom – Mit Erlass der Einnahmenagentur (Nr. 96/E vom 19. November 2015) ist kürzlich der Zahlungs-Code veröffentlicht worden, mit welchem die sogenannte Investitionsbeihilfe „Tremonti-quater“ verrechnet werden kann. Es handelt sich dabei um die Beihilfe für die neuen Anlagengüter, die in der ATECO-Tabelle 2007, Abschnitt 28 enthalten und im Zeitraum 25. Juni 2014 – 30. Juni 2015 erworben worden sin...
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