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Rom – Die öffentlichen Verwaltungen und die mehrheitlich von diesen beherrschten Gesellschaften müssen – bevor sie Zahlungen an Lieferanten durchführen – prüfen, ob der Lieferant mit irgendwelchen Steuerzahlungsbescheiden (oder Steuerzahlkarten) im Verzug ist. Die entsprechende Schwelle lag bislang bei 10.000 Euro und wurde nun mit Wirkung 1. März 2018 auf 5.000 Euro herabgesetzt. Der Zahlungsverz...
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