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Rom – Eigentlich dürfte es diese Thematik seit 2017 gar nicht mehr geben. Die Sache betrifft aber noch die MwSt-Zahlungen aus dem Jahr 2016: Es geht um die geschuldete MwSt aus den monatlichen oder vierteljährlichen MwSt-Abrechnungen. Seit 2017 sind diese nämlich in den neuen MwSt-Quartalsmeldungen anzugeben. Die Einnahmen- agentur prüft diese durch ein automatisches Verfahren und gleicht diese mi...
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