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Rom - Die Kapitalgesellschaften (AG, GmbH und KGaA) haben jährlich eine Pauschalgebühr für die Vidimierung der Geschäftsbücher zu leisten. Die Vorschrift ist gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Wir bringen nachfolgend zur Erinnerung eine Zusammenfassung der wichtigsten Bestimmungen. Die Jahresgebühr betrifft, wie erwähnt, nur die Kapitalgesellschaften. Befreit sind hingegen die Einzelunte...
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