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Rom – Mit der sogenannten Juli-Verordnung, dem ersten Krisenpaket der Regierung, wurde eine Durchforstung der zahlreichen, nicht mehr aktiven MwSt-Positionen vorgesehen (Art. 23 Abs. 22 DL Nr. 98/2011). Gleichzeitig wurde die Möglichkeit einer begünstigten Schließung eingeführt: Bis 4. Oktober – 90 Tage nach Umwandlung der Verordnung – kann man mit einer Abfindungsgebühr von 129 Euro die ruhenden ...
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