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Die rückgestellten Abfertigungsquoten müssen jedes Jahr der Inflation angepasst, das heißt aufgewertet werden. Seit fünf Jahren muss auf die jährliche Aufwertung, welche die Betriebe auf die angereiften Quoten des Vorjahres durchführen, Steuer gezahlt werden. Das Ausmaß dieser Ersatzsteuer ist mit 11 % festgelegt. Die Zahlung muss in zwei Raten wie folgt durchgeführt zu werden: > 90 % als Vorschus...
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