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Rom - Die Kapitalgesellschaften (AG, GmbH und KGaA) haben jährlich eine pauschale Konzessionsgebühr zu leisten. Sie gilt pauschal für die notwendige Vidimierung der Gesellschaftsbücher (so z.B. Buch der Gesellschafter, Buch der Hauptversammlungen, Buch des Verwaltungsrates oder Buch des Überwachungsrates). Die Vidimierung des Hauptjournals und des Inventarbuches ist dagegen nicht mehr vorzunehmen....
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