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Die meisten in der Notverordnung enthaltenen Neuerungen zur Unternehmensbesteuerung gelten ab der Steuerperiode 2006; sie wären daher erst in der im Juni/Juli des nächsten Jahres fälligen Steuererklärung zu berücksichtigen (Unico 2007). Die Verordnung enthält aber eine Vorschrift, die eine vorzeitige Berücksichtigung bereits bei den Vorauszahlungen für 2006 verlangt (Art. 36 Abs. 34 DL Nr. 223/200...
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