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Die Sozialbeiträge für die Hausangestellten müssen immer bis zum 10. des Folgemonats nach Ablauf des jeweiligen Trimesters entrichtet werden. Das 2. Trimester 2005 umfasst die Monate April, Mai, Juni, was bedeutet, dass der 10. Juli Zahltag ist. Da dieser Tag aber in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, verschiebt sich die Fälligkeit auf Montag, 11. Juli.
Die Hausangestellten-Beiträge (siehe beige...
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