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Bozen/Rom – Wie in SWZ Nr. 4 vom 25. Jänner berichtet, ist mit Jahresbeginn 2013 mit der sogenannten „Fornero-Reform“ (Gesetz Nr. 92/2012) eine Neuregelung und Neubenennung des Arbeitslosen- und Mobilitätsgeldes mit dem Namen „Assicurazione sociale per l’impiego“ (ASPI) eingeführt worden. Ein besonderer, für die Arbeitgeber belastender Teil dieser ASPI betrifft neue Zusatzzahlungen an das INPS be...
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