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Rom – Mit einer Pressemitteilung der letzten Woche hat die Finanzverwaltung – Abteilung für lokale Finanzen – den Aufschub für die IMU-Erklärung für 2012 bestätigt. Als neue Abgabefrist wurde der 4. Februar 2013 festgelegt, 60 Tage nach Veröffentlichung des Vordrucks im staatlichen Amtsblatt. Die Verlängerung wurde in der Gesetzesverordnung für Lokalfinanzen vorgesehen (DL Nr. 174/2012), die aber ...
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