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Rom – Neben den Vereinfachungen für die kleinen Kapitalgesellschaften (vgl. dazu die beiden Beiträge in der letzten Swz) sieht die EU-Bilanzrichtlinie (RL 34/13/EU) zusätzliche Erleichterungen für die sogenannten Kleinstunternehmen vor. Die italienische Umsetzungsverordnung (Dlgs Nr. 139/2015) hat diese Erleichterungen übernommen, hat dabei aber die entsprechenden Schwellen um die Hälfte herabgese...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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