Eine zweite Welle der Corona-Epidemie hätte katastrophale Folgen. Weil aber das notwendige Hochfahren der Wirtschaft mit gesundheitlichen Risiken verbunden ist, wurden für die Wiedereröffnung von Betrieben aller Art strenge Vorschriften erlassen, um die Covid-19-Gefahr zu minimieren. Mundschutzpflicht, das Tragen von Sicherheitskleidung, das Einhalten von Mindestabständen und die regelmäßige Desinfektion sind für die Unternehmen mit Investitionen bei vielfach geringeren Umsatzmöglichkeiten verbunden – und mit Mühen auch für die Mitarbeiter*innen. Dass sich die Bestimmungen ständig ändern und obendrein oft unklar sind, kommt erschwerend dazu. Die Betroffenen nehmen das alles in Kauf, da ihre Existenz davon abhängt und obendrein saftige Geldbußen drohen.
Wir sind die Deppen!
Für das Verhalten in der Freizeit wurden ebenfalls Regeln erlassen. Allerdings scheint das Papier dort deutlich geduldiger zu sein, als sei das Coronavirus fern dem Arbeitsplatz weniger infektiös. Nach dem Ende des Lockdown schauten die Ordnungskräfte viele Tage lang weg, oder sie ermahnten, statt zu strafen. Mittlerweile wurden die Kontrollen etwas verschärft. Trotzdem lässt sich abends und an den Wochenende nach wie vor da und dort ein allzu sorgloses Freizeitverhalten beobachten.
Viele beruflich Betroffene reiben sich die Augen. Sie stellen fest, dass sie gefesselt und geknebelt sind, vor ihren Türen aber Wildwestmanieren herrschen. Ein Eindruck hat sich breitgemacht: Wir sind die Deppen. Und berechtigter Unmut macht sich breit angesichts des Umstandes, dass vor dem Gesetz nicht alle gleich sind.
Zweierlei Maß
Da kommen drei junge Burschen ohne Mund- und Nasenschutz in eine Bar und setzen sich gemeinsam an einen Tisch. Die Wirtin fordert sie auf, sich an getrennte Tische zu setzen und während der Bestellung einen Gesichtsschutz zu tragen. Einer entgegnet, das habe doch alles keinen Sinn, wo sie doch schon den ganzen Tag gemeinsam in einem Auto unterwegs seien. Im Lokal herrschen de facto andere Gesetze als draußen, was das Prozedere in der Bar letztendlich weitgehend wirkungslos macht.
Oder: Ein Unternehmen mit vielen Geschäftsstellen hat einen Wartungsvertrag für eine bestimmte Einrichtung. Damit ein Mitarbeiter der Firma ins Gebäude kommen darf, braucht es eine Risikobewertung des Auftraggebers und des Auftragnehmers für jede Filiale, ohne dass die Verantwortung für den Einsatz damit entfällt. Da drängt sich die Frage auf, was das soll, wenn der Verbreitung der Pandemie am Völser Weiher, vor Bozner Pubs oder bei Gartenfesten keine Hindernisse in den Weg gelegt werden?
Am Arbeitsplatz pochen die Kontrolleure auf zertifizierte Masken, selbst wenn Sicherheitsabstände zwischen den Mitarbeiter*innen gewährleistet sind, während in der Freizeit Schlauchtücher und selbstgeschneiderte Masken reichen.
Nach wie vor offen ist auch die Frage nach der strafrechtlichen Haftung von Arbeitgebern im Falle einer Covid-19-Infektion von Mitarbeiter*innen (siehe Seite 12).
Jene, die den Karren mit schweren Rucksäcken auf dem Buckel am Laufen halten, sind zurecht empört, vors Geschirr gespannt zu werden und die Peitsche zu fühlen, während andere sich in freier Wildbahn tummeln.