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Die jährliche Meldung der zusammenfassenden MwSt-Daten ist erstmals für die Steuerperiode 2002 vorgesehen worden. Sie ersetzt die früheren periodischen MwSt-Meldungen und ist, aus der Sicht der Finanzverwaltung, durch die EU-Vorschriften begründet: Die einzelnen Mitgliedstaaten müssen innerhalb Februar die Eckdaten des MwSt-Aufkommens für das Vorjahr erfassen, um so die Beitragszahlungen an die EU...
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