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Rom – Eigentlich sollte es eine Vereinfachung sein: Die Bargeldschwelle von 1.000 Euro ist für Einzelhändler, Gastwirte und Hoteliers bei Umsätzen gegenüber Touristen aus Drittländern auf 15.000 Euro angehoben worden. Es sind diesbezüglich aber strenge Vorschriften vorgesehen. Die im März erlassene Durchführungsverordnung ist nun mit Verordnung des Direktors der Einnahmenagentur (vom 4. Juli 2012)...
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