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Rom – Abgesehen von spezifischen Ausnahmen können die Steuerabsetzbeträge nur von geschuldeten Steuern abgezogen, und der ungenutzte Betrag kann nicht vorgetragen werden. Dies gilt insbesondere für die verschiedenen Steuerabsetzbeträge für Wiedergewinnungsarbeiten sowie für Maßnahmen zur energetischen Sanierung (so unter anderem der Superbonus von 110 Prozent und der sogenannte Fassadenbonus).
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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