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Rom – Die Steuerabsetzbeträge für Wiedergewinnungsarbeiten und energetische Maßnahmen stehen seit 2025 nur mehr in gestaffeltem Ausmaß zu: 50 Prozent für Ausgaben, die der Eigentümer der Wohneinheit durchführt, die er selbst als Hauptwohnung verwendet; beschränkt 36 Prozent in allen anderen Fällen (z. B. bei Zweitwohnungen). In einer kürzlich erteilten Auskunft (Nr. 273 vom 27. Oktober) stellt die...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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