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Rom – Die Einnahmenagentur hat kürzlich in einem Rundschreiben (Nr. 33/E vom 8. November 2013) ihre bisherige restriktive Auffassung über die Rückstellung für die Abfindungen an die Handelsagenten geändert. Ausschlaggebend für die verschiedenen Änderungen waren die unterschiedlichen Auffassungen des Kassationsgerichts und die geänderte Regelung im Zivilgesetzbuch zur Abfindung an die Handelsagente...
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