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Rom – Die Begleitverordnung zum Haushaltsgesetz der Regierung Draghi (G.D. Nr. 146/2021) hat u.a. den Anspruch auf Lohnausgleich für bestimmte Sektoren (mit Fortführung des Verbots, betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen) verlängert. Außerdem wurde die Regelung (aus dem Vorjahr) für Arbeitnehmer, die einer Quarantäneverfügung unterliegen, auch für heuer bestätigt bzw. finanziert (siehe SWZ Nr...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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