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Rom – Werden Sanierungsarbeiten auf der Dachterrasse nur von einem Miteigentümer des Kondominiums durchgeführt und gezahlt, ist dieser berechtigt, für die gesamten betreffenden Ausgaben den Steuerabsetzbetrag anzuwenden. Dies die Aussage in einer Auskunft der Einnahmenagentur (Nr. 219 vom 28. Juni 2019). Grundsätzlich können die Ausgaben auf Miteigentumsanteilen nur im Verhältnis zum jeweiligen Mi...
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