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Rom – Im Herbst 2009 hat Italien infolge eines negativen EuGH-Urteils (C-244/08) die Bestimmungen für die nicht ansässigen MwSt-Pflichtigen betreffend die gleichzeitige Führung einer direkten Registrierung und einer Betriebsstätte abändern müssen (DL Nr. 135/2009). Die bisher mögliche Doppelerfassung – direkte Registrierung für das Stammhaus und MwSt-Position für die inländische Betriebsstätte – w...
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