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Rom – Mit dem Stabilitätsgesetz 2015 sind zahlreiche Neuerungen eingeführt worden, die sich auch auf das Tagesgeschäft auswirken. Dies gilt insbesondere für die Ausweitung des Reverse-Charge-Verfahrens auf neue Bereiche für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Gebäuden (Art. 17 Abs. 6 lit. a-ter MwStG). Die Unternehmen haben aber bis heute noch keine konkreten Hinweise über den sachlichen Geltungs...
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