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Rom – Die Aufwertung des Anlagevermögens der Unternehmen im Jahresabschluss 2020 sah ausnahmsweise auch die Möglichkeit vor, die immateriellen Vermögenswerte (insbesondere Markenrechte und Firmenwert) aufzuwerten. Für die steuerliche Anerkennung der höheren Werte war eine geringe Ersatzsteuer von drei Prozent vorgesehen. Der beachtliche Steuervorteil wurde aber vom Gesetzgeber nachträglich mit dem...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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