Den SWZ-Newsletter abonnieren
Rom – Die im November fällige zweite Vorauszahlung für die Einkommensteuer ist heuer bis Montag, 2. Dezember, zu leisten. Das Ausmaß der Vorauszahlung ist für die natürlichen Personen und die Personengesellschaften auf 100 Prozent der Vorjahressteuer und für die Kapitalgesellschaften und die anderen Körperschaften auf 101 Prozent erhöht worden. Wir haben darüber bereits in einem Beitrag in der let...
Flexi-Abo
Hier können Sie sich einen Überblick über die Abo-Optionen der SWZ verschaffen.
Sie haben bereits ein Abo? Hier anmelden
Sie haben bereits ein Abo, aber noch keine Zugangsdaten? Oder Probleme beim Einloggen?
Dann schicken Sie uns bitte hier eine Nachricht
Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
Innsbrucker Straße 23
39100 Bozen
Italien
info@swz.it
(+39) 0471 973 341
Diese Website verwendet Cookies während Sie durch die Website navigieren, um Ihre Erfahrungen zu verbessern. Für die Funktionalität der Website verwenden wir technische Cookies und für anonyme Statistiken Marketing Cookies. Durch das Klicken auf Akzeptieren, stimmen sie automatisch den Marketing Cookies zu, außer sie haben diese deaktiviert.