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Rom – Ab 1. Jänner 2019 gilt bekanntlich – für die ab diesem Datum ausgestellten Rechnungen – die allgemeine Pflicht zur elektronischen Rechnung. Mit einem Aufschub ist nach derzeitigen Erkenntnissen nicht zu rechnen. Es sind verschiedene Befreiungen vorgesehen, die einerseits den persönlichen Geltungsbereich (subjektive Befreiungen), zum anderen den sachlichen Geltungsbereich (sachliche Befreiung...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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