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Rom – Bis Montag, 17. September, ist die MwSt-Quartalsmeldung für das zweite Kalenderquartal 2018 bzw. für die Monate April – Juni zu versenden. Es handelt sich bekanntlich um die Meldung der Eckdaten der monatlichen oder vierteljährlichen MwSt-Abrechnung. Die Meldung ist auf dem heuer im März erlassenen Vordruck abzufassen, auf welchem bereits die Meldung für das erste Quartal erstellt wurde. Es ...
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