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Rom – Der Vertrag, mit welchem das Eigentum eines baufälligen Hauses übertragen und als Gegenleistung eine Wohnung im neu errichteten Gebäude vereinbart wird, ist als Tauschvertrag und nicht als Werkvertrag zu qualifizieren. Dies ist die Schlussfolgerung eines kürzlich vom Kassationsgerichtshof erlassenen Urteils (Nr. 14371/2018 vom 5. Juni 2018).
Die Problematik betrifft nicht einen steuerlichen ...
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