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Rom – Mit der sogenannten Vereinfachungsverordnung wurde heuer im Frühjahr unter anderem eine Gemeindewerbesteuer auf mobile Baukräne, Turmdrehkräne und andere Baumaschinen vorgesehen (Art. 3 Abs. 16-sexies DL Nr. 16/2012). Kürzlich sind mit Ministerialverordnung (vom 26. Juli 2012; staatliches Amtsblatt vom 9. August 2012) die entsprechenden Durchführungsbestimmungen erlassen worden. Es bleibt im...
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