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Rom – Der Steuerbonus für Werbemaßnahmen gilt auch für das Jahr 2025. Die Berechnung des Bonusses erfolgt mit Bezug auf die Steigerung der Werbeausgaben gegenüber dem Vorjahr. Sie kann wie folgt zusammengefasst werden: Man hat die Steigerung der Werbeausgaben gegenüber dem Vorjahr zu ermitteln, die zumindest ein Prozent betragen muss. Die Förderung bzw. das theoretische Steuerguthaben beträgt 75 P...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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