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Werbebonus: Vormerkung bis Ende März

WERBEBONUS AUF NEUEM VORDRUCK VORMERKEN - Bis Ende März ist die Vormerkung für die geplanten Werbeausgaben für 2021 anzumelden. Aufgrund der beschränkten Finanzmittel wird nur ein beschränkter Teil des 50-prozentigen Bonus zugestanden. Der Antrag zahlt sich nur bei größeren Ausgaben aus.

Walter Großmann von Walter Großmann
5. März 2021
in Steuern & Recht
Lesezeit: 3 mins read
(Quelle: Shutterstock.com)

(Quelle: Shutterstock.com)

Rom – Der Steuerbonus für Werbemaßnahmen ist mit dem Haushaltsgesetz 2021 auch für die Jahre 2021 und 2022 verlängert worden (Art. 1 Abs. 608 Ges. Nr. 178/2020). Wir haben darüber bereits mehrfach berichtet (vgl. unter anderem den Beitrag in der SWZ Nr. 3/21 vom 22. Jänner 2021). Es wurden diesbezüglich die besonderen Regeln des Jahres 2020 bestätigt. Der Steuerbonus beträgt demnach 50 Prozent der...

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Ausgabe 09-21, Seite 9

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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