Rom – Der Steuerbonus für Werbemaßnahmen ist mit dem Haushaltsgesetz 2021 auch für die Jahre 2021 und 2022 verlängert worden (Art. 1 Abs. 608 Ges. Nr. 178/2020). Wir haben darüber bereits mehrfach berichtet (vgl. unter anderem den Beitrag in der SWZ Nr. 3/21 vom 22. Jänner 2021). Es wurden diesbezüglich die besonderen Regeln des Jahres 2020 bestätigt. Der Steuerbonus beträgt demnach 50 Prozent der...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.