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Rom – Die Unternehmen und anderen Steuerpflichtigen, die den sogenannten Werbebonus für 2020 beantragt und bis 30. September 2020 den entsprechenden Antrag elektronisch versendet haben, müssen im Nachhinein in einer Ersatzerklärung die tatsächlich durchgeführten Investitionen für Werbemaßnahmen mitteilen. Die entsprechende Meldung, die bis 31. Jänner 2021 abzugeben gewesen wäre, wird nun aufgrund ...
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