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Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten: sieben Prozent der beschäftigten Arbeitnehmer
Betriebe mit 36 bis 50 Beschäftigten: zwei Invaliden
Betriebe mit 15 bis 35 Beschäftigten: einen Invaliden
In diesem Zusammenhang ist wichtig festzuhalten, welche Arbeitnehmer bei der Festlegung des Beschäftigtenlimits nicht mitzuzählen sind. Es sind dies – neben den mit unbefristetem Vertrag beschäftigten Mitarb...
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