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Die Pflicht zur Einstellung von Menschen mit Behinderung beginnt bei einem Mitarbeiterstand von 16. Die Übersicht:
Unternehmen mit 16 bis 35 Beschäftigten: einen Invaliden
Unternehmen mit 36 bis 50 Beschäftigten: zwei Invaliden
Unternehmen mit 51 und mehr Beschäftigten: sieben Prozent der beschäftigten Arbeitnehmer....
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