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Wie wiederholt berichtet, müssen Betriebe, die mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigen, Menschen mit Behinderung als Arbeitnehmer aufnehmen. Eine entsprechende Meldung ist jedes Jahr innerhalb 31. Jänner beim Arbeitsamt einzureichen. Das Landesgesetz Nr. 20 vom 30. Juni 1983 sieht für Betriebe, welche Menschen mit Behinderung beschäftigen, Landesbeiträge vor, wobei sofort festgehalten werden soll, d...
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