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Mit dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 66 vom 8. April 2003 wurde in Anwendung der EG-Richtlinien Nr. 93/104/CE und 2000/34/CE festgelegt, dass alle Arbeitgeber, die mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigen und in deren Betrieben Beschäftigte in einer Woche mehr als 48 Stunden arbeiten, beim Arbeitsinspektorat eine diesbezügliche Meldung machen müssen. Die Meldungen haben alle vier Monate zu erfol...
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