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Rom – Die zweite Renzi-Verordnung (Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit) enthält Maßnahmen, um den mittleren und größeren Kapitalgesellschaften den Zugang zum Kapitalmarkt zu erleichtern.
Das Mindestkapital für die Aktiengesellschaften wird von bislang 120.000 Euro auf 50.000 Euro herabgesetzt (Art. 2327 ZGB, geändert durch Art. 20 Abs. 7 DL Nr. 91/2014). Die Bestimmung hat sofortige W...
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