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Wenig Neues für die MwSt

HAUSHALTSGESETZ UND MWST – Im Bereich der MwSt sind nur wenige Neuerungen zu verzeichnen. Sie betreffen die Bemessungsgrundlage bei Tausch­geschäften, für die nun auf die getragenen Kosten abzustellen ist. Bei unterlassener MwSt-Jahreserklärung wird die geschuldete MwSt schneller eingehoben.

Walter Großmann von Walter Großmann
16. Januar 2026
in Steuern & Recht
Lesezeit: 3 mins read

Foto: Shutterstock / Andrey_Popov

Rom – Das Haushaltsgesetz 2026 enthält auch einige Maßnahmen im Bereich der MwSt. Sie betreffen im Wesentlichen eine Anpassung an die MwSt-System-Richtlinie in Sachen Tauschgeschäfte sowie eine vorgezogene, automatische Abrechnung der geschuldeten MwSt im Falle einer unterlassenen MwSt-Jahreserklärung. Geänderte Bemessungsgrundlage bei Tauschgeschäften Beim Tausch und bei tauschähnlichen Umsätzen ...

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Schlagwörter: 02-26Premium

Ausgabe 02-26, Seite 11

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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