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Rom/Bozen - Laut Artikel 2103 des Zivilgesetzbuches sind Versetzungen in einem Betrieb nur aus objektiven und nachweisbaren Gründen „technischer, organisatorischer und produktiver Natur“ mö;glich. Diese Bestimmung schränkt die Mö;glichkeiten des Arbeitgebers ein und ist bisher von den Gerichten eher restriktiv interpretiert worden. In seinem innovativen Urteil Nr. 22059 vom 2. September (die SWZ h...
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